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Wann brauche ich Stimmtherapie?

Bei organischen oder funktionellen Stimmstörungen (Dysphonien) im Sinne einer pathologischen Einschränkung der Atem- und Stimmfunktion ist eine logopädische Stimmtherapie erforderlich.

Räusperzwang, Enge und / oder Fremdkörpergefühl, Schmerzen, Heiserkeit beim Sprechen und Singen sind nur einige der typischen Merkmale einer gestörten Stimmfunktion.

 

Auch (daraus resultierende) Begleiterscheinungen wie Rede- bzw. Auftrittsangst, emotionale Verstimmungen bis hin zu Stimmvermeidungstendenzen u. a. können auftreten.

Wie ist die Vorgehensweise?

In einer Praxis für Phoniatrie und / oder Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde kann Ihr Arzt /  Ihre Ärztin nach Abklärung der Ursachen eine entsprechende logopädische Stimmtherapie verordnen.

Die medizinische Stimmuntersuchung und die in einer logopädischen Praxis durchgeführte logopädische Stimmdiagnostik ergeben die Basis einer differenzierten Stimmtherapie.

Wer übernimmt die Kosten?

Die Therapiestunden werden privat nach der Gebührenordnung für Therapeuten (GebüTh) in Rechnung gestellt. 


Gesetzlich versicherte PatientInnen können in meiner Praxis als Selbstzahler behandelt werden.

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